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Minimal Organization: JOBCENTER WESTERBRÜCK, Jobcenter (gemeinsame Einrichtung) – das Gelände im Modell von schräg oben

Simulation · Minimal Organization · Ämter und Behörden

Jobcenter

Ein Jobcenter als begehbares Modell: wie ein Antrag auf Grundsicherung von der Eingangszone bis zur Zahlung läuft, wo fehlende Unterlagen ihn aufhalten und wie die Vermittlung mitläuft.

Alle Daten sind erfunden. Sie lassen sich durch die echten Zahlen Ihres Jobcenters ersetzen, und das Modell kann zeigen, was heute in keiner Übersicht steht: etwa die Vollständigkeitsquote je Eingangsweg oder die Integrationen in Arbeit je Betreuungsschlüssel.

Ablauf Antrag Grundsicherung Jobcenter: Das fiktive JOBCENTER WESTERBRÜCK zeigt mit fünf Gebäuden und 17 Abteilungen, wie eine gemeinsame Einrichtung von Arbeitsagentur und Stadt arbeitet. Sie sichert den Lebensunterhalt und bringt Menschen in Arbeit, Antrag für Antrag, Gespräch für Gespräch.

Im Mittelpunkt steht eine Mutter mit zwei Kindern, die ihre Arbeit verloren hat und Grundsicherung beantragt. Ihr Antrag durchläuft Eingangszone, Scan in die E-Akte und die Prüfung der Vollständigkeit; danach werden Anspruch und Unterkunft gleichzeitig geprüft. Fehlen Kontoauszüge oder die Bestätigung des Vermieters, wartet der Antrag. Gemessen wird bis zu Bescheid und Zahlung. Das Ziel von drei Wochen ist eine Modellvorgabe; die Welt verwendet die Grundsicherung, die seit dem 1. Juli 2026 das Bürgergeld ablöst.

Nebenher laufen die Vermittlung in Arbeit, Widersprüche und Stellenmeldungen von Betrieben. Geschrieben ist die Seite für Geschäftsführungen, Bereichs- und Teamleitungen, Trägerversammlungen und alle, die neue Kolleginnen und Kollegen einarbeiten.

Eine Familie beantragt Grundsicherung

  1. 01

    Antrag stellen: Eine Mutter mit zwei Kindern hat ihre Arbeit verloren; das Arbeitslosengeld reicht nicht. Sie beantragt Grundsicherung.

  2. 02

    Eingangszone: In der Eingangszone: Anliegen klären, Antrag annehmen, Unterlagen kopieren.

  3. 03

    Posteingang und Scan: Online-Antrag und hochgeladene Belege landen in der E-Akte; Papier wird gescannt.

  4. 04

    Vollständigkeit prüfen: Das Leistungsteam prüft: Ausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge, Einkommen, Kindergeld.

  5. 05

    Unterlagen nachreichen: Die Antragstellerin reicht Kontoauszüge und Mietbescheinigung nach.

  6. 06

    Erneut: Vollständigkeit prüfen: Zweite Prüfung der Unterlagen.

  7. 07

    Regelbedarf und Unterkunft werden gleichzeitig geprüft.

  8. 08

    Anspruch berechnen: Die Sachbearbeiterin berechnet Regelbedarf, Mehrbedarf, Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft.

  9. 09

    Unterkunft prüfen: Das Team Unterkunft prüft Miete und Heizkosten auf Angemessenheit.

  10. 10

    Vermieter bestätigt die Miete: Der Vermieter bestätigt Miete und Nebenkosten.

  11. 11

    Beides berechnet.

  12. 12

    Bescheid und Zahlung: Bescheid und Zahlung: das Geld kommt zum Monatsanfang. Bis hierher wird gemessen.

  13. 13

    Bewilligt.

  14. 14

    Abgelehnt.

  15. 15

    Versagt.

Wofür ein Jobcenter das Modell nutzen kann

  • Interne Kommunikation

    Leistung, Markt und Integration, Team U25 und Widerspruchsstelle auf einen Blick: Die Ansicht Zusammenarbeit zeigt, wo die Teams aufeinander angewiesen sind, etwa bei Unterkunft und Heizung.

    Für wenGeschäftsführung, Teamleitungen, Personalrat

  • Onboarding

    Neue Fachkräfte verfolgen einen Antrag von der Eingangszone bis zur Zahlung. Sie sehen, warum ein fehlender Mietvertrag Zeit kostet und welches Team danach übernimmt.

    Für wenneue Beschäftigte in Leistung und Eingangszone

  • Ausbildung

    Auszubildende und Studierende stellen den Betreuungsschlüssel von 1 : 200 auf 1 : 110 oder lösen „Neue Regeln: alle Fälle umstellen“ aus und sehen die Folgen für Berechnung und Widersprüche.

    Für wenAusbildung, Nachwuchskräfte, Studierende

  • Vermittlung an Leistungsberechtigte

    Das Modell zeigt Antragstellenden und Beratungsstellen, was nach dem Antrag geschieht und warum vollständige Unterlagen den Weg zum Bescheid verkürzen.

    Für wenEingangszone, Beratungsstellen, Leistungsberechtigte

  • Strategischer Überblick

    Online-Antrag, Personal, Betreuungsschlüssel und Mittel für Weiterbildung im Vergleich: Das Schaubild „Was welcher Regler bewirkt“ stellt sie nebeneinander. Die Störung „Zuzug nach einer Krise“ zeigt, wo die Leistungsteams volllaufen.

    Für wenTrägerversammlung, Geschäftsführung, Stadt

Was dargestellt wird – warum – für wen

Was gezeigt wird Warum Für wen
Rückstand der Leistungsteams (Ansicht Ressourcen) WarumZeigt, wo Anträge länger als drei Wochen liegen. Für wenGeschäftsführung, Teamleitung Leistung
Schaubild „Wie ein Vorgang fließt“: Nachreichen und Rückläufe WarumZeigt den Anteil unvollständiger Anträge. Für wenBereichsleitung, Eingangszone
Schaubild „Was welcher Regler bewirkt“: Online-Antrag, Personal, Betreuungsschlüssel, Weiterbildung WarumOrdnet die Hebel für Leistung und Vermittlung. Für wenTrägerversammlung, Geschäftsführung
Schaubild „Wo die Zeit bleibt“: Antrag und Vermittlung WarumZeigt das Warten auf Unterlagen und Termine. Für wenTeamleitungen, Beirat
Schaubild „Wo es eng wird“ beim Zuzug nach einer Krise WarumZeigt die Belastungsgrenzen der Teams. Für wenGeschäftsführung, Stadt
Schaubild „Wer führt wen“: Arbeitsagentur und Stadt als Träger WarumErklärt die gemeinsame Einrichtung. Für wenRat, Ausbildung
Vorgang „Ein Betrieb meldet eine freie Stelle“ WarumZeigt Arbeitgeberservice und Vermittlung. Für wenArbeitgeber, Kammern

Abteilungen im Modell

  • Trägerversammlung

    Vertreter von Stadt und Agentur: beschließen Organisation, Personal, Haushalt und bestellen die Geschäftsführung.

  • Geschäftsführung

    Führt das Jobcenter und setzt die Beschlüsse der Trägerversammlung um.

  • Controlling und IT

    Zielsteuerung mit Kennzahlen, Haushalt, Fachverfahren.

  • Personal und Innerer Dienst

    Personal, Post, Scan, Archiv, Haus.

  • Beauftragte für Chancengleichheit

    Achtet auf Alleinerziehende, Frauen und Familie in allen Angeboten.

  • Prüfdienst und Bußgeldstelle

    Prüft unabhängig von den Teams: Datenabgleich, Leistungsmissbrauch, Ordnungswidrigkeiten.

  • Personalrat

    Gewählte Vertretung der Beschäftigten; keine Berichtslinie zur Geschäftsführung.

  • Eingangszone und Empfang

    Erster Kontakt: Anliegen klären, Anträge annehmen, Termine geben.

  • Service-Center Telefon

    Beantwortet Anrufe, vereinbart Termine.

  • Leistungsgewährung

    Prüft Anträge und berechnet die Grundsicherung (bis Juni 2026 Bürgergeld).

  • Unterkunft und Heizung

    Prüft Miete und Heizkosten auf Angemessenheit – Geld der Stadt.

  • Widerspruchsstelle

    Entscheidet über Widersprüche unabhängig vom Team, das den Bescheid erlassen hat; vertritt vor dem Sozialgericht.

  • Markt und Integration

    Integrationsfachkräfte: Potenzialanalyse, Kooperationsplan, Vermittlung.

  • Team U25

    Junge Menschen bis 25: Ausbildung vor Arbeit, gemeinsam mit Agentur und Stadt.

  • Arbeitgeberservice

    Nimmt Stellen auf, schlägt Bewerber vor, berät zu Förderung.

  • Förderung und Maßnahmen

    Bildungsgutscheine, Maßnahmen beim Bildungsträger, Einkauf.

  • Ärztlicher und Psychologischer Dienst

    Gehört zur Agentur für Arbeit: begutachtet Leistungsfähigkeit und Eignung im Auftrag des Jobcenters.

Alle Vorgänge im Modell

Eine Familie beantragt Grundsicherung

  1. 01Antrag stellen: Eine Mutter mit zwei Kindern hat ihre Arbeit verloren; das Arbeitslosengeld reicht nicht. Sie beantragt Grundsicherung.
  2. 02Eingangszone: In der Eingangszone: Anliegen klären, Antrag annehmen, Unterlagen kopieren.
  3. 03Posteingang und Scan: Online-Antrag und hochgeladene Belege landen in der E-Akte; Papier wird gescannt.
  4. 04Vollständigkeit prüfen: Das Leistungsteam prüft: Ausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge, Einkommen, Kindergeld.
  5. 05Unterlagen nachreichen: Die Antragstellerin reicht Kontoauszüge und Mietbescheinigung nach.
  6. 06Erneut: Vollständigkeit prüfen: Zweite Prüfung der Unterlagen.
  7. 07Regelbedarf und Unterkunft werden gleichzeitig geprüft.
  8. 08Anspruch berechnen: Die Sachbearbeiterin berechnet Regelbedarf, Mehrbedarf, Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft.
  9. 09Unterkunft prüfen: Das Team Unterkunft prüft Miete und Heizkosten auf Angemessenheit.
  10. 10Vermieter bestätigt die Miete: Der Vermieter bestätigt Miete und Nebenkosten.
  11. 11Beides berechnet.
  12. 12Bescheid und Zahlung: Bescheid und Zahlung: das Geld kommt zum Monatsanfang. Bis hierher wird gemessen.
  13. 13Bewilligt.
  14. 14Abgelehnt.
  15. 15Versagt.

Ein Arbeitsuchender findet Arbeit

  1. 01Einladung zum Gespräch: Ein Lagerarbeiter wird zum persönlichen Erstgespräch eingeladen.
  2. 02Erstgespräch und Potenzialanalyse: Erstgespräch: Was kann er, was will er, was steht im Weg?
  3. 03Kooperationsplan: Der Kooperationsplan hält Ziele und Schritte fest.
  4. 04Gutachten des Fachdienstes: Der Ärztliche Dienst prüft, wie viele Stunden er arbeiten kann.
  5. 05Förderung prüfen, Bildungsgutschein: Die Förderung prüft und stellt einen Bildungsgutschein aus.
  6. 06Maßnahme oder Weiterbildung: Weiterbildung zum Berufskraftfahrer beim Bildungsträger.
  7. 07Vermittlung: Vermittlungsvorschläge, Bewerbungen, Gespräche.
  8. 08Arbeitsvertrag beim Arbeitgeber: Der Arbeitgeber stellt ihn ein. Bis hierher wird gemessen.
  9. 09Beratung im Team U25: Eine junge Frau ohne Ausbildung kommt in den Treffpunkt U25.
  10. 10Plan Berufswahl: In der Werkstatt Berufswahl entsteht ein Plan: Ausbildung, Vorbereitung oder Schule.
  11. 11Erneut: Maßnahme oder Weiterbildung: Berufsvorbereitung beim Bildungsträger.
  12. 12Erneut: Arbeitsvertrag beim Arbeitgeber: Ein Betrieb schließt einen Ausbildungsvertrag.
  13. 13In Arbeit.
  14. 14In Ausbildung.
  15. 15Abgang ohne Integration.
  16. 16Kontakt abgebrochen.

Ein Widerspruch gegen einen Bescheid

  1. 01Widerspruch einlegen: Ein Vater legt Widerspruch ein: die Heizkosten seien zu niedrig angesetzt.
  2. 02Posteingang und Scan: Der Widerspruch wird gescannt und der Widerspruchsstelle zugeleitet.
  3. 03Widerspruchsstelle prüft: Die Widerspruchsstelle prüft den Bescheid neu – unabhängig vom Team, das ihn erlassen hat.
  4. 04Stellungnahme des Leistungsteams: Das Leistungsteam nimmt Stellung und rechnet nach.
  5. 05Bescheid und Zahlung: Abhilfe: ein Änderungsbescheid, die Nachzahlung wird angewiesen.
  6. 06Widerspruchsbescheid zustellen: Der Widerspruchsbescheid wird zugestellt.
  7. 07Klage beim Sozialgericht: Klage beim Sozialgericht.
  8. 08Geändert.
  9. 09Bestandskräftig.
  10. 10Urteil.

Ein Betrieb meldet eine freie Stelle

  1. 01Arbeitgeber meldet eine Stelle: Ein Logistikbetrieb sucht drei Fachkräfte für das Lager und meldet die Stellen.
  2. 02Stellenprofil aufnehmen: Der Arbeitgeberservice nimmt Anforderungen, Arbeitszeit und Lohn auf.
  3. 03Abgleich mit Bewerberprofilen: Das System gleicht die Stelle mit Bewerberprofilen ab.
  4. 04Kurze Qualifizierung beim Träger: Staplerschein beim Bildungsträger.
  5. 05Vermittlungsvorschläge: Vermittlungsvorschläge an passende Bewerberinnen und Bewerber.
  6. 06Vorstellungsgespräche: Der Betrieb lädt zu Gesprächen ein.
  7. 07Arbeitsvertrag beim Arbeitgeber: Arbeitsvertrag unterschrieben. Bis hierher wird gemessen.
  8. 08Besetzt.
  9. 09Zurückgezogen.

Was Sie verändern können

Regler

  • Neuanträge: Werksschließungen, Kurzarbeit oder Zuzug bringen viele Anträge auf einmal.
  • Personal in der Leistung: Mehr besetzte Stellen: mehr Fälle gleichzeitig und kürzere Liegezeit (Modellannahme).
  • Online-Antrag mit Upload: Wer Belege gleich hochlädt und eine Prüfhilfe sieht, reicht seltener nach (Modellannahme).
  • Betreuungsschlüssel in der Vermittlung: Wie viele Menschen eine Integrationsfachkraft betreut: weniger heißt öfter sprechen und schneller vermitteln (Modellannahme).
  • Mittel für Weiterbildung: Mehr Weiterbildung: mehr Menschen lernen erst einen Beruf – das dauert Monate, dafür finden Betriebe öfter passende Bewerber (Modellannahme).

Störungen

  • Leistungsverfahren fällt aus: Vier Stunden lang wird kein Bescheid erstellt und nichts angewiesen.
  • Zuzug nach einer Krise: Drei Wochen lang kommen fast doppelt so viele Neuanträge – zum Beispiel nach einem Wechsel der Zuständigkeit für Geflüchtete.
  • Krankheitswelle im Leistungsteam: Zwei Wochen lang fehlt ein Viertel der Sachbearbeitung.
  • Neue Regeln: alle Fälle umstellen: Einen Monat lang dauert jede Berechnung länger, und doppelt so viele Widersprüche kommen.

Der Nutzen für ein Jobcenter

  • 01

    Zwei Träger, ein Bild

    Arbeitsagentur, Stadt, Trägerversammlung und Teams stehen in einem begehbaren Modell mit fünf Gebäuden. Wer wen führt und wer wohin berichtet, sieht man, statt es erklären zu müssen.

  • 02

    Rückläufe sichtbar machen

    Die Simulation lässt Anträge, Vermittlungen, Widersprüche und Stellenmeldungen gleichzeitig laufen. Jeder unvollständige Antrag kehrt sichtbar zurück und reiht sich wieder ein.

  • 03

    Hebel durchspielen

    Fünf Regler und vier Störungen, vom Online-Antrag mit Prüfhilfe bis zum Ausfall des Leistungsverfahrens. Ein Tipp am Engpass schlägt den passenden Regler vor, ein Knopf wendet ihn an.

  • 04

    Schaubilder für Steuerung und Beirat

    14 Schaubilder in vier Gruppen entstehen live aus dem Modell. So lassen sich Leistung und Vermittlung in einer Sitzung nebeneinander zeigen.

  • 05

    Für Saal und Bildschirm

    Läuft im Browser und auf großen Projektionen, etwa in der Trägerversammlung. Den Einstieg erleichtert ein geführter Rundgang in acht Schritten.

  • 06

    Nicht aus dem Baukasten

    Von einem Künstler und Entwickler gestaltet. Neben dem Jobcenter stehen 35 weitere Organisationen im Modell, in einer Übersicht nach acht Gruppen geordnet.

Grundlage und Grenzen

Fiktives Jobcenter · Modell auf Grundlage recherchierter Verwaltungsstrukturen · keine Aussage über reale Behörden

1 Vorgang = 1 Antrag, 1 Person in der Vermittlung, 1 Widerspruch oder 1 Stelle · 1 Figur ≈ 10 Beschäftigte

Alle Mengen, Dauern, Quoten und Kapazitäten sind Modellannahmen, keine Werte eines realen Jobcenters.

Das Ziel von drei Wochen ist eine Modellvorgabe; gesetzlich ist eine Untätigkeitsklage nach sechs Monaten möglich. Die Liegezeit im Team steckt in der Dauer der Berechnung.

Belegt: gemeinsame Einrichtung von Agentur und Stadt mit Trägerversammlung, Grundsicherung seit 1. Juli 2026 (vorher Bürgergeld), Kooperationsplan, Unterkunftskosten bei der Stadt, Widerspruch vor der Klage.

Ärztlicher und Psychologischer Dienst gehören zur Agentur für Arbeit und sind ohne Berichtslinie zur Geschäftsführung dargestellt.

Öffentliche Quellen, auf denen das Modell beruht:

  • SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
  • SGB I §§ 60, 66 (Mitwirkung, Versagung)
  • Sozialgerichtsgesetz (SGG)
  • Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a SGB II
  • Bundesregierung: Neue Grundsicherung löst Bürgergeld ab
  • Deutscher Bundestag, Drucksache 21/3728
  • Statistik der Bundesagentur für Arbeit

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