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Minimal Organization: BRENVIA KRANKENKASSE, Gesetzliche Krankenkasse (Körperschaft des öffentlichen Rechts) – das Gelände im Modell von schräg oben

Simulation · Minimal Organization · Ämter und Behörden

Krankenkasse

Eine gesetzliche Krankenkasse als begehbares Modell: wie ein Rollstuhl-Antrag vom Kostenvoranschlag bis zur Entscheidung läuft, wann der Medizinische Dienst prüft und wo Fristen knapp werden.

Alle Daten sind erfunden, die Fristen vereinfacht. Das Modell lässt sich an die echten Daten Ihrer Kasse anpassen und mit dem füllen, was heute nirgends sichtbar ist – zum Beispiel Fristeinhaltung je Monat oder Laufzeiten der Gutachten des Medizinischen Dienstes.

Hilfsmittelantrag Krankenkasse Ablauf: Die fiktive BRENVIA KRANKENKASSE zeigt mit sechs Gebäuden und 20 Abteilungen, was zwischen Antrag und Rollstuhl geschieht. Versicherte und Arbeitgeber verwalten die Kasse selbst, das Gesetz setzt die Fristen – und dazwischen stehen Sachbearbeitung, Gutachten und Sanitätshaus.

Nach einem Schlaganfall verordnet die Hausärztin einen Rollstuhl, das Sanitätshaus misst aus und schickt den Kostenvoranschlag. Kommt er elektronisch und passt zum Vertrag, genehmigt das System sofort. Sonst prüft die Sachbearbeitung Anspruch, Vertrag und Preis, fragt beim Sanitätshaus nach oder schaltet den Medizinischen Dienst ein. Ziel: binnen drei Wochen entschieden, mit Gutachten und rechtzeitiger Mitteilung binnen fünf Wochen. Die Fristen nach § 13 Abs. 3a SGB V sind im Modell vereinfacht.

Daneben laufen Krankengeld nach sechs Wochen Krankheit, die Zahlung und Prüfung von Krankenhausrechnungen und Widersprüche bis zum Widerspruchsausschuss. Die Seite ist für Vorstand und Verwaltungsrat, Fachbereichs- und Teamleitungen, Personalentwicklung und Ausbildung geschrieben.

Ein Rollstuhl wird beantragt

  1. 01

    Sanitätshaus sendet Verordnung und Kostenvoranschlag: Nach einem Schlaganfall verordnet die Hausärztin einen Rollstuhl; das Sanitätshaus misst aus und schickt den Kostenvoranschlag.

  2. 02

    Elektronischer Kostenvoranschlag: automatische Prüfung: Der elektronische Kostenvoranschlag wird gegen Vertrag und Hilfsmittelverzeichnis geprüft.

  3. 03

    Posteingang: scannen und zuordnen: Papier kommt ins Scanzentrum und wird der Akte zugeordnet.

  4. 04

    Geschäftsstelle: Antrag abgeben, beraten lassen: Der Ehemann gibt den Antrag in der Geschäftsstelle ab und lässt sich beraten.

  5. 05

    Sachbearbeitung Hilfsmittel: Die Sachbearbeiterin prüft Anspruch, Vertrag und Preis – und ob ein günstigeres Modell genügt.

  6. 06

    Rückfrage bei Sanitätshaus oder Praxis: Rückfrage: die Sitzbreite fehlt im Kostenvoranschlag.

  7. 07

    Mitteilung: der Medizinische Dienst prüft: Die Kasse teilt mit: der Medizinische Dienst prüft, die Frist verlängert sich auf fünf Wochen.

  8. 08

    Gutachten des Medizinischen Dienstes: Der Medizinische Dienst begutachtet, ob der Rollstuhl nötig und passend ist.

  9. 09

    Entscheidung nach dem Gutachten: Mit dem Gutachten entscheidet die Kasse.

  10. 10

    Bescheid und Genehmigung: Bescheid an die Versicherte, Genehmigung an das Sanitätshaus.

  11. 11

    Sanitätshaus liefert und passt an: Das Sanitätshaus liefert den Rollstuhl und passt ihn an.

  12. 12

    Abrechnung mit dem Sanitätshaus: Das Sanitätshaus rechnet elektronisch mit der Kasse ab.

  13. 13

    Versorgt.

  14. 14

    Ablehnungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung: Ablehnung mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung.

  15. 15

    Abgelehnt.

Wofür eine Krankenkasse das Modell nutzen kann

  • Interne Kommunikation

    Von der Hauptverwaltung mit elf Geschossen bis zur Geschäftsstelle in der Innenstadt: Die Ansicht Zusammenarbeit zeigt, wie Leistungen, Verträge, Abrechnung und Kundencenter verbunden sind.

    Für wenVorstand, Unternehmenskommunikation, Führungskräfte

  • Onboarding

    Neue Beschäftigte im Bereich Hilfsmittel und Fahrkosten sehen den ganzen Weg eines Antrags: vom Kostenvoranschlag über die automatische Prüfung bis zum Sanitätshaus, das liefert und abrechnet.

    Für wenneue Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, Kundenberatung

  • Ausbildung

    Auszubildende in der Sozialversicherung spielen eine Grippewelle durch oder überlasten den Medizinischen Dienst und sehen, wann die Fünf-Wochen-Frist knapp wird.

    Für wenAusbildung, Auszubildende, Studierende

  • Vermittlung an Versicherte

    Was passiert mit meinem Antrag, und warum kann er fünf Wochen dauern? Das Modell zeigt Versicherten, Angehörigen und Sanitätshäusern die drei Wege: automatisch, Sachbearbeitung, Gutachten.

    Für wenKundencenter, Geschäftsstellen, Versicherte

  • Strategischer Überblick

    Automatische Genehmigung, Sachbearbeitung, Krankengeld-Team, Prüfquote: Das Modell wägt Fristen gegen Kosten ab. Die Störung „Grippewelle“ macht sichtbar, wie Krankengeldfälle steigen, während ein Teil der Belegschaft selbst fehlt.

    Für wenVorstand, Verwaltungsrat

Was dargestellt wird – warum – für wen

Was gezeigt wird Warum Für wen
Schaubild „Wie ein Vorgang fließt“: automatisch, Sachbearbeitung, Gutachten WarumZeigt die Wege eines Hilfsmittelantrags. Für wenVorstand, Fachbereich Leistungen
Schaubild „Wo die Zeit bleibt“: Warten auf den Medizinischen Dienst WarumZeigt, wann die Frist knapp wird. Für wenTeamleitung Hilfsmittel
Schaubild „Was welcher Regler bewirkt“: eKV, Sachbearbeitung, Krankengeld-Team, Prüfquote WarumOrdnet Hebel für Fristen und Kosten. Für wenVorstand, Verwaltungsrat
Schaubild „Wo es eng wird“ in der Grippewelle WarumZeigt Krankengeld und Personal zugleich unter Druck. Für wenPersonalplanung
Schaubild „Wer führt wen“: Verwaltungsrat, Vorstand, Fachbereiche WarumErklärt die Selbstverwaltung. Für wenAusbildung, Versichertenvertreter
Rückstand je Team (Ansicht Ressourcen) WarumZeigt, wo Anträge liegen. Für wenTeamleitungen
Vorgang „Eine Krankenhausrechnung wird bezahlt und geprüft“ WarumZeigt die Zahlung vor der Prüfung. Für wenAbrechnung, Krankenhäuser

Abteilungen im Modell

  • Verwaltungsrat (Selbstverwaltung)

    In der Sozialwahl gewählt, Versicherte und Arbeitgeber: beschließt Satzung und Haushalt, wählt und überwacht den Vorstand.

  • Widerspruchsausschuss

    Ehrenamtliche der Selbstverwaltung entscheiden über Widersprüche.

  • Vorstand

    Hauptamtlich, führt die Kasse und vertritt sie nach außen.

  • Innenrevision

    Prüft unabhängig Abläufe, Zahlungen und Verträge.

  • Datenschutzbeauftragter

    Weisungsfrei: wacht über Gesundheitsdaten.

  • Finanzen und Controlling

    Haushalt, Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, Zahlläufe.

  • Personal, Organisation und Gebäude

    Stellen, Schulung, Haus und Kantine.

  • IT und Rechenzentrum

    Versicherten- und Leistungssystem, Datenaustausch, App.

  • Posteingang und Scanzentrum

    Scannt jeden Brief und ordnet ihn der elektronischen Akte zu.

  • Versichertenservice und Geschäftsstellen

    Beraten vor Ort, nehmen Anträge an.

  • Kundencenter Telefon und Online

    Telefon, Chat, App – die meisten Fragen kommen hier an.

  • Mitglieder und Beiträge

    Meldungen der Arbeitgeber, Familienversicherung, freiwillige Mitglieder.

  • Hilfsmittel und Fahrkosten

    Entscheidet über Rollstühle, Hörgeräte, Prothesen – in gesetzlichen Fristen.

  • Krankengeld und Fallmanagement

    Zahlt nach sechs Wochen Krankheit und begleitet lange Fälle.

  • Pflegekasse

    Eigene Kasse unter dem gleichen Dach: Pflegegrade, Pflegegeld, Sachleistungen.

  • Rehabilitation und Vorsorge

    Kuren, Reha, Mutter-Kind-Maßnahmen.

  • Verträge und Versorgungsmanagement

    Verträge mit Sanitätshäusern, Kliniken und Ärzten; Preise und Qualität.

  • Krankenhausabrechnung

    Zahlt Krankenhausrechnungen fristgerecht und lässt Auffälliges prüfen.

  • Abrechnung Ärzte, Arznei- und Hilfsmittel

    Prüft und zahlt die Abrechnungen der Leistungserbringer.

  • Widerspruchsstelle und Recht

    Bereitet Widersprüche für den Ausschuss vor und vertritt die Kasse vor Gericht.

Alle Vorgänge im Modell

Ein Rollstuhl wird beantragt

  1. 01Sanitätshaus sendet Verordnung und Kostenvoranschlag: Nach einem Schlaganfall verordnet die Hausärztin einen Rollstuhl; das Sanitätshaus misst aus und schickt den Kostenvoranschlag.
  2. 02Elektronischer Kostenvoranschlag: automatische Prüfung: Der elektronische Kostenvoranschlag wird gegen Vertrag und Hilfsmittelverzeichnis geprüft.
  3. 03Posteingang: scannen und zuordnen: Papier kommt ins Scanzentrum und wird der Akte zugeordnet.
  4. 04Geschäftsstelle: Antrag abgeben, beraten lassen: Der Ehemann gibt den Antrag in der Geschäftsstelle ab und lässt sich beraten.
  5. 05Sachbearbeitung Hilfsmittel: Die Sachbearbeiterin prüft Anspruch, Vertrag und Preis – und ob ein günstigeres Modell genügt.
  6. 06Rückfrage bei Sanitätshaus oder Praxis: Rückfrage: die Sitzbreite fehlt im Kostenvoranschlag.
  7. 07Mitteilung: der Medizinische Dienst prüft: Die Kasse teilt mit: der Medizinische Dienst prüft, die Frist verlängert sich auf fünf Wochen.
  8. 08Gutachten des Medizinischen Dienstes: Der Medizinische Dienst begutachtet, ob der Rollstuhl nötig und passend ist.
  9. 09Entscheidung nach dem Gutachten: Mit dem Gutachten entscheidet die Kasse.
  10. 10Bescheid und Genehmigung: Bescheid an die Versicherte, Genehmigung an das Sanitätshaus.
  11. 11Sanitätshaus liefert und passt an: Das Sanitätshaus liefert den Rollstuhl und passt ihn an.
  12. 12Abrechnung mit dem Sanitätshaus: Das Sanitätshaus rechnet elektronisch mit der Kasse ab.
  13. 13Versorgt.
  14. 14Ablehnungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung: Ablehnung mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung.
  15. 15Abgelehnt.

Nach sechs Wochen Krankheit zahlt die Kasse Krankengeld

  1. 01Praxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeit (eAU): Ein Lagerarbeiter hat einen Bandscheibenvorfall; nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung.
  2. 02Krankengeldfall wird angelegt: Aus der elektronischen Krankmeldung wird ein Krankengeldfall.
  3. 03Arbeitgeber und Versicherter liefern zugleich zu.
  4. 04Arbeitgeber meldet das Entgelt: Der Arbeitgeber meldet das Entgelt elektronisch.
  5. 05Versicherter schickt Fragebogen und Konto: Der Versicherte schickt Fragebogen und Kontoverbindung über die App.
  6. 06Alle Daten da.
  7. 07Krankengeld berechnen: Das Krankengeld wird berechnet und bewilligt.
  8. 08Zahllauf (täglich 18 Uhr): Der Zahllauf am Abend überweist die erste Zahlung.
  9. 09Krankengeld läuft, Folgebescheinigungen kommen: Die Krankheit dauert; Folgebescheinigungen kommen elektronisch.
  10. 10Medizinischer Dienst begutachtet die Arbeitsunfähigkeit: Der Medizinische Dienst begutachtet die Arbeitsunfähigkeit.
  11. 11Fallmanagement: Reha und Wiedereingliederung: Das Fallmanagement plant Reha und stufenweise Wiedereingliederung.
  12. 12Wieder gesund.

Eine Krankenhausrechnung wird bezahlt und geprüft

  1. 01Rechnung kommt als Datensatz: Ein Krankenhaus schickt zehn Rechnungen als Datensatz, darunter eine Hüftoperation.
  2. 02Automatische Prüfregeln: Prüfregeln vergleichen Diagnose, Eingriff und Verweildauer.
  3. 03Zahllauf Krankenhäuser (täglich 14 Uhr): Der Zahllauf zahlt – auch auffällige Rechnungen werden erst bezahlt, dann geprüft.
  4. 04Bezahlt.
  5. 05Rechnungsprüfung sichtet auffällige Fälle: Die Rechnungsprüfung sichtet: lohnt eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst?
  6. 06Geklärt.
  7. 07Medizinischer Dienst prüft die Abrechnung: Der Medizinische Dienst prüft Kodierung und Verweildauer.
  8. 08Ergebnis umsetzen: Rückforderung oder Bestätigung: Das Ergebnis wird umgesetzt: Rückforderung oder Bestätigung.
  9. 09Korrigiert und verrechnet.
  10. 10Bestätigt.

Eine Versicherte widerspricht einer Ablehnung

  1. 01Widerspruch geht ein: Eine Versicherte widerspricht der Ablehnung eines Elektrorollstuhls.
  2. 02Fachbereich prüft, ob er abhilft: Der Fachbereich prüft erneut – oft mit neuen Unterlagen.
  3. 03Abgeholfen.
  4. 04Medizinischer Dienst begutachtet erneut: Der Medizinische Dienst begutachtet erneut, diesmal mit Hausbesuch.
  5. 05Widerspruchsstelle bereitet den Fall vor: Die Widerspruchsstelle schreibt die Vorlage für den Ausschuss.
  6. 06Widerspruchsausschuss tagt (alle vier Wochen): Der Widerspruchsausschuss der Selbstverwaltung entscheidet.
  7. 07Widerspruchsbescheid: Der Widerspruchsbescheid geht raus.
  8. 08Entschieden.
  9. 09Klage vor dem Sozialgericht: Die Versicherte klagt vor dem Sozialgericht.
  10. 10Vom Gericht entschieden.

Was Sie verändern können

Regler

  • Hilfsmittelanträge: Nach Grippewintern und Krankenhausentlassungen kommen viel mehr Anträge.
  • Sachbearbeitung Hilfsmittel: Wie viele Anträge gleichzeitig in Bearbeitung sein können.
  • Automatische Genehmigung (eKV): Passt der elektronische Kostenvoranschlag zum Vertrag, genehmigt das System sofort (Anteile sind Modellannahmen).
  • Krankengeld-Team: Im Grippewinter wird hier das Geld knapp – für die Versicherten.
  • Prüfquote Krankenhausrechnungen: Mehr Prüfungen holen Geld zurück, binden aber Prüfer und Medizinischen Dienst.

Störungen

  • Kernsystem fällt aus: Vier Stunden ohne Versicherten- und Leistungssystem: keine Bescheide, keine Berechnung, Beratung nur auf Papier.
  • Grippewelle: Drei Wochen lang fast doppelt so viele Krankengeldfälle – und ein Teil der Belegschaft ist selbst krank.
  • Medizinischer Dienst überlastet: Einen Monat lang dauern alle Gutachten fast doppelt so lange – die Fünf-Wochen-Frist wird knapp.
  • Datenaustausch gestört: Drei Stunden lang kommen keine Krankmeldungen, Rechnungen und Kostenvoranschläge an.

Was eine Krankenkasse davon hat

  • 01

    Die Kasse als Haus

    Hauptverwaltung, Kundencenter, Scanzentrum, Abrechnungszentrum, Rechenzentrum und Geschäftsstelle sind begehbar und aufklappbar, mit 20 Abteilungen an ihrem Platz.

  • 02

    Fristen im Lauf

    Die Ereignissimulation führt Hilfsmittel, Krankengeld, Krankenhausrechnungen und Widersprüche gleichzeitig. Wo Anträge warten, stapeln sie sich sichtbar.

  • 03

    Automatik und Sachbearbeitung abwägen

    Fünf Regler und vier Störungen, vom elektronischen Kostenvoranschlag bis zum gestörten Datenaustausch. Bleiben Anträge hängen, nennt ein Tipp den Regler, der hilft.

  • 04

    Schaubilder für Vorstand und Verwaltungsrat

    14 Schaubilder in vier Gruppen rechnen live aus dem Modell – auch die Selbstverwaltung als Organigramm im Raum.

  • 05

    Überall vorführbar

    Im Browser und auf großen Projektionen, dazu ein geführter Rundgang in acht Schritten für den ersten Besuch.

  • 06

    Eine von 36

    Die Kasse steht neben Versicherung, Klinikum, Jobcenter und weiteren Organisationen, alle in einer Übersicht. Entworfen von einem Künstler und Entwickler, nicht aus dem Baukasten.

Grundlage und Grenzen

Fiktive Krankenkasse · Modell auf Grundlage recherchierter Strukturen der gesetzlichen Krankenversicherung · keine Aussage über reale Krankenkassen

1 Vorgang = 1 Antrag, 1 Krankengeldfall, 10 Krankenhausrechnungen oder 1 Widerspruch · 1 Figur ≈ 25 Beschäftigte

Alle Mengen, Dauern, Quoten und Kapazitäten sind Modellannahmen, keine Werte einer realen Krankenkasse.

Fristen nach § 13 Abs. 3a SGB V sind vereinfacht: gemessen wird die Entscheidung binnen drei Wochen bzw. die rechtzeitige Mitteilung, dass der Medizinische Dienst prüft.

Belegt: Selbstverwaltung mit Verwaltungsrat und Widerspruchsausschuss, Krankengeld nach sechs Wochen Lohnfortzahlung, Zahlung vor Prüfung bei Krankenhausrechnungen, Medizinischer Dienst als eigene Körperschaft.

Öffentliche Quellen, auf denen das Modell beruht:

  • SGB V § 13 Abs. 3a (Entscheidungsfristen)
  • SGB V § 33 (Hilfsmittel), § 127 (Verträge), § 139 (Hilfsmittelverzeichnis)
  • SGB V §§ 44–48 (Krankengeld)
  • SGB V §§ 275, 275c, 301 (Medizinischer Dienst, Krankenhausprüfung, Datenübermittlung)
  • SGB IV §§ 29–36a (Selbstverwaltung)
  • Sozialgerichtsgesetz §§ 78, 84, 85, 88
  • Entgeltfortzahlungsgesetz § 3
  • GKV-Spitzenverband: Kennzahlen der GKV
  • Bundesamt für Soziale Sicherung

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